Visuals Switzerland SA, Rue du Pré-Bouvier 8-10, 1242 Satigny
1. Allgemeines
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln die Bestimmungen und Leistungen zwischen Visuals Switzerland SA und ihren Kunden.
1.2. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von Visuals Switzerland SA schriftlich genehmigt wurden.
2. Angebot
2.1. Die Angebote des Online-Shops von Visuals Switzerland SA sind unverbindlich und stellen somit keine festen Offerten dar. Massgebend für die Bestellung sind deren Bestätigung per E-Mail und die Lieferung der Waren. Die Angebote erfolgen vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Artikel/Produkte bei unseren Lieferanten oder Herstellern.
2.2. Sämtliche Produktinformationen, Produktfotos, technischen Spezifikationen, Verknüpfungen mit Zubehör usw. werden auf der Website des Online-Shops von Visuals Switzerland SA ohne Gewähr bereitgestellt. Massgebend sind die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Spezifikationen des Herstellers.
2.3. Visuals Switzerland SA übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt externer Webseiten.
3. Preise
3.1. Alle Preise von Visuals Switzerland SA verstehen sich netto in CHF (Schweizer Franken) exklusive Mehrwertsteuer.
3.2. Nebenkosten (z.B. Versandkosten, Verpackung, Zuschläge je nach gewähltem Zahlungsmittel) werden separat ausgewiesen und zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.3. Für die Preisfestsetzung ist das Datum der Bestellung massgebend. Preisänderungen während der Ausführung der Bestellung werden nicht berücksichtigt.
3.4. Alle Angaben erfolgen vorbehaltlich technischer Änderungen, Irrtümer und Druckfehler.
3.5. Visuals Switzerland SA kann ihre Preise jederzeit ohne Vorankündigung ändern.
3.6. Der Verkaufspreis umfasst weder Beratungsleistungen noch technische Unterstützung.
4. Zahlungsmittel
4.1. Visuals Switzerland SA akzeptiert als Zahlungsmittel Vorauszahlung, Kreditkarten, Debitkarten, Kauf auf Rechnung und Ratenzahlung.
4.2. Bei einem Kauf mit Debit- oder Kreditkarte wird der Betrag zum Zeitpunkt der Bestellung belastet. Visuals Switzerland SA kann bestimmte Kredit- oder Debitkarten jederzeit ohne Vorankündigung aktivieren oder deaktivieren. Bei Zahlung per Kredit- oder Debitkarte werden die Kundendaten verschlüsselt übermittelt.
4.3. Bei Kauf auf Rechnung wird die Rechnung zum Zeitpunkt der Lieferung ausgestellt. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Kalendertagen fällig.
4.4. Visuals Switzerland SA stellt Mahngebühren in Rechnung.
4.5. Bei Vorauszahlung muss die Pro-forma-Rechnung innerhalb von 5 Kalendertagen beglichen werden, andernfalls kann Visuals Switzerland SA die Bestellung stornieren.
4.6. Visuals Switzerland SA behält sich das Recht vor, Bonitätsprüfungen der Kunden durchzuführen, und kann zu diesem Zweck Kundeninformationen an Dritte weitergeben. Visuals Switzerland SA kann bestimmte Zahlungsmittel generell oder für einzelne Kunden ohne Angabe von Gründen ausschliessen.
5. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
5.1. Ist ein Kunde mit einem Teil oder dem gesamten Kaufbetrag in Verzug, kann Visuals Switzerland SA die ausstehenden Lieferungen ohne Vorankündigung ganz oder teilweise aussetzen, bis die gesamte Forderung beglichen ist.
5.2. Begleicht ein Kunde seine Forderung auch nach Verlängerung der Zahlungsfrist nicht, kann Visuals Switzerland SA eine Entschädigung verlangen und gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) vorgehen. Visuals Switzerland SA ist insbesondere berechtigt, das Inkasso von Forderungen an ein externes Unternehmen zu übertragen.
5.3. Visuals Switzerland SA kann auf bestimmte Zahlungsmittel Zuschläge erheben und diese ohne Vorankündigung ändern.
5.4. Visuals Switzerland SA kann auf Ratenzahlungen Zinsen in Form eines Jahreszinses erheben und diese ohne Vorankündigung ändern.
5.5. Die von Visuals Switzerland SA gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kaufbetrags (inkl. aller Zuschläge) bei Visuals Switzerland SA Eigentum von Visuals Switzerland SA. Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte sorgfältig zu behandeln, solange sie Eigentum von Visuals Switzerland SA sind.
6. Lieferungen und Teillieferungen
6.1. Visuals Switzerland SA bestätigt die Bestellung nach deren Abschluss per E-Mail.
6.2. Die von Visuals Switzerland SA angegebenen Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte. Es handelt sich nicht um feste Termine. Kann eine Lieferfrist nicht eingehalten werden, kann der Kunde seine Bestellung nach Ablauf einer schriftlich mitgeteilten Nachfrist von mindestens 60 Tagen stornieren. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.
6.3. Visuals Switzerland SA kann bestätigte Bestellungen aufgrund äusserer, von ihrem Willen unabhängiger Umstände stornieren, ohne dass daraus finanzielle Folgen entstehen.
6.4. Visuals Switzerland SA kann bei Bedarf Teillieferungen vornehmen.
6.5. Visuals Switzerland SA kann Lieferungen und Teillieferungen verschiedenen Transportunternehmen zuweisen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich bis zum Trottoirrand und nicht bis in die Etage oder in die Wohnung des Kunden. Die Zustellung von Kleingeräten vor die Tür oder in den Briefkasten des Kunden liegt im Ermessen des jeweiligen Transportunternehmens.
6.6. Visuals Switzerland SA entsorgt keine Altgeräte.
7. Transportrisiko, Transportschäden und Transportgarantie
7.1. Die versandte Ware verfügt über eine Transportversicherungsdeckung.
7.2. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und einwandfreien Zustand zu prüfen. Schäden an gelieferten Waren müssen Visuals Switzerland SA so rasch wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen nach der Lieferung, gemeldet werden.
7.3. Bei Reklamationen müssen alle Teile der Originalverpackung bis zur schriftlichen Genehmigung durch Visuals Switzerland SA aufbewahrt werden.
8. Rücknahme und Umtausch
8.1. In der Regel können Waren nicht zurückgenommen werden.
8.2. Die Rücknahme gelieferter Waren ist in bestimmten Ausnahmefällen möglich, die stets der schriftlichen Zustimmung von Visuals Switzerland SA bedürfen. In diesem Fall erhält der Kunde von Visuals Switzerland SA eine RMA-Nummer und eine Adresse für die Rücksendung.
8.3. Die Waren müssen in der Originalverpackung, vollständig mit sämtlichem Zubehör und unter Beilage der Kaufquittung zurückgesandt werden. Die Rücksendung der Waren erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.
8.4. Bei Rücksendungen, die nicht mit Visuals Switzerland SA vereinbart wurden, ist Visuals Switzerland SA berechtigt, vom Kunden eine Entschädigung zu verlangen.
8.5. Waren, die ohne Originalverpackung, unvollständig, mit fehlendem Zubehör, ohne RMA-Nummer oder an eine falsche Adresse zurückgesandt werden, werden an den Kunden zurückgeschickt. In diesem Fall stellt Visuals Switzerland SA dem Kunden eine Entschädigung für den entstandenen Mehraufwand in Rechnung.
9. Originalverpackung
9.1. Die Originalverpackung gewährleistet einen optimalen Schutz der Ware. Die Originalverpackung ist nach Möglichkeit aufzubewahren. Im Reparaturfall muss das Gerät mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung eingesandt werden. Fehlt diese, muss die Ware in einer transportgeeigneten Verpackung versandt werden.
10. Nichtanwendbarkeit der gesetzlichen Gewährleistung / Garantiebestimmungen / Garantieverlängerung: Im gesetzlich zulässigen Rahmen lehnt Visuals Switzerland SA jede Haftung aus der gesetzlichen Gewährleistungspflicht des Verkäufers ab; diese wird durch die folgenden Bestimmungen ersetzt.
10.1. Für die bei Visuals Switzerland SA gekauften Artikel sind die Garantiebestimmungen (insbesondere die Garantiedauer) des Herstellers massgebend. Der Kunde muss die Garantie direkt bei Visuals Switzerland SA geltend machen.
10.2. Der Lieferschein gilt als Garantieschein und ist sorgfältig aufzubewahren.
10.3. In der Regel beschränken sich die Garantiebestimmungen des Herstellers ausschliesslich auf die Reparatur oder den Umtausch (Ersatzgerät) des defekten Artikels, unter Ausschluss der nicht gedeckten Fälle. Ausschlussgründe sind insbesondere Schäden durch Naturereignisse, durch Feuchtigkeit, Stoss- oder Sturzschäden, natürliche Abnutzung, Softwareprobleme, Bedienungsfehler, durch Dritte verursachte Schäden sowie unsachgemässe Eingriffe oder Änderungen am Gerät. Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleissteile, Batterien, Akkus, Projektorlampen und Gehäuseteile. Die Entscheidung über Reparatur oder Umtausch eines Geräts liegt in der Regel beim Hersteller. Der Umtausch eines Geräts führt nicht zu einer Erneuerung der Garantiedauer. Der Vor-Ort-Service ist nicht Bestandteil der Garantie. Das ersetzte Gerät oder die ersetzten Teile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Der Kunde kann keine weitergehenden Garantieansprüche geltend machen. Abweichende Bestimmungen des Produktherstellers bleiben vorbehalten. Garantieumtausch und Garantiereparatur verlängern in keinem Fall die ursprüngliche Garantiedauer.
11. Reparaturen
11.1. Für Reparaturen wendet sich der Kunde direkt an Visuals Switzerland SA.
11.2. Die Geräte müssen in der Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör eingesandt werden. Fehlt die Originalverpackung, muss die Ware in einer transportgeeigneten Verpackung versandt werden. Die Versandkosten gehen zulasten des Kunden. Bei ungeeigneter Verpackung kann das beauftragte Logistikunternehmen die Abholung der Ware verweigern.
12. Gerichtsstand, anwendbares Recht: Im gesetzlich zulässigen Rahmen ist das Gericht des Kantons Genf ausschliesslich zuständig. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
13. Bildnachweise
Fotos unverbindlich.
14. Stornierung und Änderung der Bestellung Mit der Unterzeichnung des Vertrags gilt die Miete als bestätigt, ausser in den Fällen, in denen Visuals Switzerland SA eine Stornierung akzeptiert. Für jede Stornierung oder Änderung wird automatisch ein Pauschalbetrag von 150 CHF in Rechnung gestellt. Visuals Switzerland SA behält sich zudem das Recht vor, dem Kunden weitere Kosten in Rechnung zu stellen, die Visuals Switzerland SA bei der Vorbereitung des gekündigten Vertrags entstanden sind.
15. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das ihm zur Miete überlassene Material stets ausschliessliches Eigentum der Gesellschaft bleibt und dass sich diese, falls das Material am Ende des Vertrags nach Mahnung nicht vollständig zurückgegeben wird, das Recht vorbehält, die zuständigen Behörden anzurufen und ihre Rechte gerichtlich geltend zu machen, einschliesslich der Einreichung einer Strafanzeige, sofern feststeht, dass der Mieter beabsichtigt, sich das Material, das Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist, ganz oder teilweise unrechtmässig anzueignen.
